Unsere qualifizierten Serviceberater in den Mercedes-Benz eigenen Verkaufs- und Servicestützpunkten beraten Sie umfassend und kostenlos über Ihren Schaden sowie Ihre Rechte und Pflichten.
Es steht Ihnen frei, einen von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft empfohlenen Gutachter abzulehnen. Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens selbst auszuwählen und zu beauftragen.
Im Rahmen der Schadenersatzpflicht ist der Unfallverursacher verpflichtet, alle durch den Unfall entstandenen Kosten zu tragen und dabei die Schadensminderungspflicht zu beachten.